Warum immer ein bisschen vorneweg zu sein, nicht immer gut ist – das Elterngeld Plus*

Dienstag, 15. Dezember 2015


Ihr werdet euch jetzt bestimmt ein bisschen wundern – jetzt, so kurz vor Weihnachten – etwas Sommerliches zu lesen. Aber hey, „mit dem Strom“ kann ja jeder und vielleicht ist das ja mal eine nette Abwechslung von Plätzchenrezepten und dem Geschenkewahn.

Also sechs Monate zurück: Am 1. Juli 2015 habe ich mich gefreut. Und ich war etwas frustriert. Denn mir wurde mal wieder klar, dass wir immer ein bisschen (naja, manchmal auch ein paar Jahre) zu früh waren.

In diesem Fall ging es nämlich um das Elterngeld Plus (wer erst einmal Infos haben möchte, wovon ich spreche, der schaut mal schnell HIER). Das Elterngeld Plus gilt nämlich für alle Geburten ab dem oben erwähnten 1. Juli 2015.

An dieser Stelle wundert ihr euch bestimmt noch ein bisschen mehr: „Was hat denn dieses Thema mit Frau busybee zu tun? Ist das Kind nicht schon lange in der Pubertät? Kann man jetzt für das Zähmen von Pubertieren das Elterngeld bis ins Teenageralter verlängern? Nein, kann man nicht!

Tatsächlich ist Pippi jetzt 13 (hier sollte ich jetzt eine Kommastelle einfügen, da sie ja quasi schon 14 ist und viel Wert darauf legt). Und wenn man etwas zurückrechnet, dann kommt man ganz schnell auf ein Geburtsdatum in 2002. Damals gab es das sogenannte Erziehungsgeld. Und man diskutierte fröhlich (und das seit 1996) über die Einführung eines Elterngeldes im Bundestag.


Davon bekam ich aber relativ wenig mit, denn ich war damals ziemlich beschäftigt mit meinen diversen Jobs, meiner neuen Rolle als Alleinerziehende und natürlich mit Pippi. 2007 war Pippi ungekrönte Königin im Haareschneiden von anderen Kindern im Kindergarten und unglaublich wild.

Und 2007 wurde das Elterngeld eingeführt. Etwas zu spät für uns – knapp 5 Jahre. Aber es war endlich ein Schritt für alle anderen Mütter nach mir, dass sie insbesondere am Arbeitsmarkt nicht mehr benachteiligt werden. Endlich wurde es leichter, die Elternzeit und den Job besser miteinander zu kombinieren.

Ich habe selbst viele Erfahrungen sammeln dürfen, wie es als (alleinerziehende) berufstätige Mutter ist. Ich kenne alle Höhen und Tiefen und ich muss zugeben, dass ich die Entwicklung des Elterngeldes immer mit einem lachenden und einem weinenden Auge beobachtet habe.

So, jetzt spanne ich den Bogen zurück zum 1. Juli 2015.

Jetzt gibt es das Elterngeld Plus und wenn man sich ein, zwei Minuten damit beschäftigt, dann erkennt man ganz schnell, dass vieles noch besser geworden ist:

Mit dem Elterngeld Plus wird es künftig für Mütter und Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Zusätzlich kann die Elternzeit noch flexibler gestaltet werden.

Es ist ganz einfach: Es gibt länger Elterngeld, wenn Mutter und Vater nach der Geburt ihres Kindes Teilzeit arbeiten. Künftig ist es also möglich, das Elterngeld Plus doppelt so lange zu erhalten! Aus einem Elterngeldmonat werden so zwei Elterngeld Plus-Monate. Damit können Eltern ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen und sie haben die Möglichkeit, über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden.

Klingt kompliziert?

Auf dieser Grafik gibt es einen groben Überblick:


Was mich am meisten interessiert, ist natürlich die Frage, wie die Regelung mit Alleinerziehenden umgeht.

Auch hier hat sich einiges geändert: Alleinerziehende können Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus genauso nutzen. Was wirklich gut ist (jede/r Alleinerziehende wird es kennen), die Voraussetzungen der Alleinsorge beziehungsweise des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts wurden gestrichen, damit Alleinerziehende von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können. Stattdessen können sie diese Monate zusätzlich erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erfüllen.

Ich fasse euch noch mal zusammen:

Die wichtigsten Regelungen zum Elterngeld Plus

  • Das Elterngeld Plus ersetzt das wegfallende Einkommen/Gehalt abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent (wie es das bisherige Elterngeld auch getan hat) 
  • Das Elterngeld Plus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt. Das bedeutet konkret, dass ein Elterngeldmonat dann zwei Elterngeld Plus-Monaten entspricht 
  • Monatlich beträgt das Elterngeld Plus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde 
  • Das Elterngeld Plus kann über den 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. 

Unter www.elterngeld-plus.de könnt ihr alles noch mal ganz genau nachlesen!

Was ich wirklich klasse finde: Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Nun aber können 24 statt bisher 12 Monate zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.

Aber auch da sind wir raus.

Vielleicht gibt es ja irgendwann mal die Gelegenheit, Teenagerzeit-Elternzeit zu nehmen …

* Mit freundlicher Unterstützung von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend



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